Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stefanie Schneider - nachfolgend Make up Artist gennant. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make up Artist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich zwischen dem Make up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Optionen
Optionen sind Reservierungen fuer die Tätigkeit des Make up Artist zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine fuer den Make up Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Make up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Make up Artist kann fuer die angebotenen Dienstleistungen fuer halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes. Fremd- und Nebenkosten. Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen ausserhalb des Wohnortes des Make up Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Make up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Make up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort ausserhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar. Bei Anfahrten per Auto entstehen Fahrtkosten von 30ct/ km.
Gestalterische Auffassung
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make up Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Make up Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.
Honorar
Das Honorar des Make up Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make up Artists unzulässig.
Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.
Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
4 Tage vor Termin: 100%
8 Tage vor Termin: 75%
14 Tage vor Termin: 50%
21 Tage vor Termin : 25%
Bei Stornierung von Brautstyling nach dem Probestyling ist eine Pauschale in Höhe von 50% des Gesamtrechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen an den Make up Artist zu entrichten. Der Make up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen auch während einer laufenden Produktion falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Make up Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare desMake up Artists zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten Wetterbuchung, d.h. Fuer den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Make up Artist ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Sollte der Make up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Fuer eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make up Artist in diesem Falle nicht.
Testshootings
Fuer sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make up Artist fuer seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make up Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem fuer die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Make up Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschliesslich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Make up Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Fuer den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Make up Artists gesondert zu vergüten.
Haftung
Bei von dem Make up Artists Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer fuer das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur fuer grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch fuer etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung fuer Personen- und Sachschäden abzuschliessen.
Namensnennung
Der Make up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschliesslich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoss gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make up Artists zu zahlen.
Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make up Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche fuer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Verwendung von Bildmaterial
Der Make up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, fuer deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Fuer diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make up Artist einverstanden ist/sind.
Urheber & Rechteübertragung
Der Make up Artist ist ausschliesslicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Make up Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Make up Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Make up Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte fuer die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Make up Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Make up Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Make up Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen fuer Rechnung des Make up Artist einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Make up Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Make up Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt fuer die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make up Artists.
Datenschutz
Privacy Notice Pursuant to the GDPR 1. Purpose of and legal basis for processing We process personal data which we have received from you within the framework of our cooperation. Relevant data may include: form of address, given and family name, valid e-mail/postal addresses, telephone numbers (landline and/or mobile), CVs, photos and similar. Data are collected pursuant to the General Data Protection Regulation (GDPR) and the German Federal Data Protection Act provisions to fulfill our obligations under the contract which we concluded with you (Order/Mandate Contract). Data processing will be carried out based on the contract which we concluded with you and/or upon your request and is required according to art. 6(1) sent. 1 point (b) of the GDPR for the purposes stated above for appropriate processing and mutual fulfillment of Mandate Contract obligations. 2. Disclosure to third parties Your personal data will only be transmitted to third parties if this is required for processing and fulfilling our contractual duties towards you. They will not be transferred to third parties for other purposes, unless you expressly consent to this. Personal data transmission may also mean a transfer of work samples as files and/or films to present them on our website, newsletter platforms or social media. 3. Data storage and erasure We will store personal data collected in the context of our contractual cooperation only for the cooperation term and erase them in compliance with legal provisions. 4. Data protection rights You have the right of access in terms of art. 15 of the GDPR, the right to rectification in terms of art. 16 of the GDPR, the right to erasure in terms of art. 17 of the GDPR, the right to restriction of processing in terms of art. 18 of the GDPR, the right to object in terms of art. 21 of the GDPR and the right to data portability in terms of art. 20 of the GDPR; the restrictions under sec. 34 and 35 of the German Federal Data Protection Act [BDSG] shall apply. In terms of art. 77 of the GDPR, you may also file a complaint with a data protection authority and art. 7(3) GDPR grants you the right to revoke your consents at any time which prohibits us from continuing data processing activities which were based on such consent. 5. Right to object Insofar as your personal data are processed pursuant to art. 6(1) sent. 1 point (f) of the GDPR on the basis of legitimate interests, you have the right, pursuant to art. 21 if the GDPR, to submit an objection to the processing of your personal data insofar as appropriate reasons exist which arise from your particular situation. If you want to make use of your right to object, simply send an e-mail to: mua.stefanie.schneider@gmail.com